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   VG Regensburg, 08.07.2021 - RO 7 K 18.35   

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https://dejure.org/2021,54127
VG Regensburg, 08.07.2021 - RO 7 K 18.35 (https://dejure.org/2021,54127)
VG Regensburg, Entscheidung vom 08.07.2021 - RO 7 K 18.35 (https://dejure.org/2021,54127)
VG Regensburg, Entscheidung vom 08. Juli 2021 - RO 7 K 18.35 (https://dejure.org/2021,54127)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayBO Art. 60; BayBO Art. 6; BauGB § 34; TA Lärm Nr. 7.4
    Erfolgreiche Nachbarklage gegen Wohn- und Geschäftshaus - Parkplatzlärm/Abstandsflächen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • VGH Bayern, 07.03.2013 - 2 BV 11.882

    Liegen einheitlich abweichende Abstandsflächentiefen im Sinn von Art. 6 Abs. 5

    Auszug aus VG Regensburg, 08.07.2021 - RO 7 K 18.35
    Nach dem Wortlaut des Gesetzes, der von "Abstandsflächentiefen" spricht, ist auf den absoluten Grenzabstand und nicht auf ein entsprechend einheitliches Verhältnis, also einen einheitlichen Bruchteil von H, zwischen Gebäudehöhe und Grenzabstand abzustellen (vgl. Molodovsky/Famers/Waldmann, BayBO, 52. Update März 2021, 9.7.4 Voraussetzungen, Rn. 173i; BayVGH, U.v. 7.3.2013 - 2 BV 11.882 -, Rn. 28, juris).

    Bei markanten Unterschieden in der Bauweise, der Lage der Baukörper oder der Gebäudehöhen in der maßgeblichen Umgebung kann man nicht mehr von einheitlich abweichenden Abstandsflächentiefen im Sinn des Art. 6 Abs. 5 Satz 4 BayBO a.F. sprechen (vgl. BayVGH, U.v. 7.3.2013 - 2 BV 11.882 -, Rn. 28, juris).

  • VGH Bayern, 22.11.2006 - 25 B 05.1714

    Historische Bebauung - kein planungsrechtlicher Zwang zur Aufgabe

    Auszug aus VG Regensburg, 08.07.2021 - RO 7 K 18.35
    Ein solcher Fall ist hier schon deshalb nicht gegeben, weil das streitgegenständliche Gebäude nicht unmittelbar an der Grundstücksgrenze liegt, sondern zu dieser einen Abstand zwischen ca. 50 und 80 cm einhält (vgl. BayVGH, U.v. 22.11.2006 - 25 B 05.1714 - NVwZ-RR 2007, 512/513 zu einem Abstand zwischen ca. 35 und 60 cm).

    Nach seinem klaren Wortlaut regelt Art. 6 Abs. 1 Satz 3 BayBO nur den unmittelbaren Anbau an die Grundstücksgrenze, nicht aber einen grenznahen Anbau mit Abstandsflächen, die kleiner als die gesetzlich vorgeschriebenen sind, wie z.B. bei Traufgassen oder "engen Reihen" (vgl. BayVGH, U.v. 22.11.2006 a.a.O. m.w.N.).

  • VGH Bayern, 24.03.2009 - 14 CS 08.3017

    Nachbarrechtsstreit

    Auszug aus VG Regensburg, 08.07.2021 - RO 7 K 18.35
    Dritte können sich gegen eine Baugenehmigung mit Aussicht auf Erfolg zur Wehr setzen, wenn die angefochtene Baugenehmigung rechtswidrig ist und diese Rechtswidrigkeit auf der Verletzung von Normen beruht, die gerade dem Schutz der betreffenden Nachbarn zu dienen bestimmt sind (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 26.9.1991 - 4 C 5.87 - juris; BayVGH, B.v. 24.3.2009 - 14 CS 08.3017 - juris m.w.N.).

    Dabei ist zu beachten, dass Nachbarn eine Baugenehmigung zudem nur dann mit Erfolg anfechten können, wenn sich die Rechtswidrigkeit des Bescheids aus einer Verletzung von Vorschriften ergibt, die im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen waren (vgl. BayVGH, B.v. 24.3.2009, a.a.O. Rn. 20).

  • VGH Bayern, 23.01.2018 - 15 CS 17.2575

    Erfolgloser Eilantrag eines Nachbarn gegen ein - wohl rechtswidriges -

    Auszug aus VG Regensburg, 08.07.2021 - RO 7 K 18.35
    Als normkonkretisierender Verwaltungsvorschrift kommt der TA Lärm, soweit sie für Geräusche den unbestimmten Rechtsbegriff der schädlichen Umwelteinwirkungen konkretisiert, eine im gerichtlichen Verfahren grundsätzlich zu beachtende Bindungswirkung zu (vgl. BVerwG, U. v. 29.11.2012 - 4 C 8.11 - juris Rn. 18 m.w.N.; BayVGH, B. v. 23.1.2018 - 15 CS 17.2575 - juris Rn. 23).
  • BVerwG, 29.11.2012 - 4 C 8.11

    Gemengelage; Immissionsrichtwert; passiver Lärmschutz; maßgeblicher

    Auszug aus VG Regensburg, 08.07.2021 - RO 7 K 18.35
    Als normkonkretisierender Verwaltungsvorschrift kommt der TA Lärm, soweit sie für Geräusche den unbestimmten Rechtsbegriff der schädlichen Umwelteinwirkungen konkretisiert, eine im gerichtlichen Verfahren grundsätzlich zu beachtende Bindungswirkung zu (vgl. BVerwG, U. v. 29.11.2012 - 4 C 8.11 - juris Rn. 18 m.w.N.; BayVGH, B. v. 23.1.2018 - 15 CS 17.2575 - juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 05.04.2019 - 15 ZB 18.1525

    Anforderungen an die Darlegung eines Berufungszulassungsgrunds -

    Auszug aus VG Regensburg, 08.07.2021 - RO 7 K 18.35
    Abzustellen ist darauf, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmeverpflichteten nach Lage der Dinge zuzumuten ist (vgl. BayVGH, B.v. 27.12.2017 - 15 CS 17.2061 - juris Rn. 26; B.v. 21.8.2018 - 15 ZB 17.1890 - juris Rn. 11 m.w.N.; B.v. 5.4.2019 - 15 ZB 18.1525 - BeckRS 2019, 7160 Rn. 9).
  • VGH Bayern, 03.04.2014 - 1 ZB 13.2536

    Art. 6 Abs. 1 Satz 3 BayBO regelt den unmittelbaren Anbau an die

    Auszug aus VG Regensburg, 08.07.2021 - RO 7 K 18.35
    Zwar ist hierdurch nicht ausgeschlossen, dass diese Vorschrift bei sehr geringen seitlichen Grenzabständen ausnahmsweise entsprechend angewendet wird (vgl. Schwarzer/ König, BayBO, 4. Aufl. 2012, Art. 6 Rn. 17), doch ist hierfür im konkreten Fall weder etwas vorgetragen noch ersichtlich." (BayVGH, B.v. 3.4.2014 - 1 ZB 13.2536 -, Rn. 11, juris; vgl. auch BayVGH, B.v. 26.3.2018 - 2 ZB 15.2670, BeckRS 2018, 7008, beck-online).
  • VGH Bayern, 26.03.2018 - 2 ZB 15.2670

    Divergenz, Grundstücksgrenze

    Auszug aus VG Regensburg, 08.07.2021 - RO 7 K 18.35
    Zwar ist hierdurch nicht ausgeschlossen, dass diese Vorschrift bei sehr geringen seitlichen Grenzabständen ausnahmsweise entsprechend angewendet wird (vgl. Schwarzer/ König, BayBO, 4. Aufl. 2012, Art. 6 Rn. 17), doch ist hierfür im konkreten Fall weder etwas vorgetragen noch ersichtlich." (BayVGH, B.v. 3.4.2014 - 1 ZB 13.2536 -, Rn. 11, juris; vgl. auch BayVGH, B.v. 26.3.2018 - 2 ZB 15.2670, BeckRS 2018, 7008, beck-online).
  • VGH Bayern, 14.10.2008 - 2 CS 08.2132

    Zum Nachbarrechtsschutz gegen eine im vereinfachten Genehmigungsverfahren

    Auszug aus VG Regensburg, 08.07.2021 - RO 7 K 18.35
    Verstößt ein Vorhaben gegen eine drittschützende Vorschrift, die im Baugenehmigungsverfahren nicht Prüfgegenstand war, entfaltet die Genehmigung insoweit keine Feststellungswirkung und der Nachbar ist darauf zu verweisen, gegebenenfalls einen Antrag auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen die Ausführung des Vorhabens zu stellen (vgl. BVerwG, B. v. 16.1.1997 - 4 B 244.96 - juris Rn. 3; BayVGH, B. v. 14.10.2008 - 2 CS 08.2132 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 16.01.1997 - 4 B 244.96

    Bauordnungsrecht - Geltendmachung der Verletzung nachbarschützender

    Auszug aus VG Regensburg, 08.07.2021 - RO 7 K 18.35
    Verstößt ein Vorhaben gegen eine drittschützende Vorschrift, die im Baugenehmigungsverfahren nicht Prüfgegenstand war, entfaltet die Genehmigung insoweit keine Feststellungswirkung und der Nachbar ist darauf zu verweisen, gegebenenfalls einen Antrag auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen die Ausführung des Vorhabens zu stellen (vgl. BVerwG, B. v. 16.1.1997 - 4 B 244.96 - juris Rn. 3; BayVGH, B. v. 14.10.2008 - 2 CS 08.2132 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 26.09.1991 - 4 C 5.87

    Baurecht: Rechtsnatur der Hamburger Baupolizeiverordnung, Flächenberechnung nach

  • VGH Bayern, 09.12.2016 - 15 CS 16.1417

    Erfolgloser Eilrechtsschutz des Nachbarn gegen Baugenehmigung für

  • VGH Bayern, 27.12.2017 - 15 CS 17.2061

    Beschwerde gegen den Beschluss - Baugenehmigungsbescheid von Nachbar

  • VGH Bayern, 27.11.2019 - 15 CS 19.1906

    Zumutbarkeit von Biergartenlärm

  • BVerwG, 05.12.2013 - 4 C 5.12

    Unbeplanter Innenbereich; offene Bauweise; Doppelhaus; Baunutzungsverordnung als

  • VGH Bayern, 21.08.2018 - 15 ZB 17.1890

    Zur Zumutbarkeit einer Geruchsbelastung durch den Neubau eines Schweinestalles in

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